Verkaufsbedingungen und Konditionen

1. Annahme, Entstehung und Änderung:

Die folgenden Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) der Amphenol Corporation („Verkäufer“) gelten für alle Angebote (wie unten definiert) und Verkäufe des Verkäufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde. Eine schriftliche Mitteilung des Verkäufers an den Käufer („Käufer“), die die Bedingungen enthält (unabhängig davon, ob sie als „Angebot“, „Vorschlag“, „Bestätigung“ oder anderweitig bezeichnet wird, wobei alle diese Bezeichnungen zusammen oder einzeln als „Angebot“ bezeichnet werden), ist ein Angebot zum Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich zu den angebotenen Bedingungen. Alle Verkäufe des Verkäufers unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen und dem Angebot, das nach Annahme die „Vereinbarung“ darstellt. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der ausschließlichen Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer. Die Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, zu denen der Verkäufer mit dem Käufer Geschäfte tätigt, und haben Vorrang vor allen Bedingungen des Käufers. Alle vom Käufer vorgeschlagenen Bedingungen, die in irgendeiner Weise zusätzlich zu den Bedingungen sind oder von diesen abweichen, werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt und stellen kein Gegenangebot dar. Das Versäumnis des Verkäufers, Einwände gegen eine Bestimmung in einer Mitteilung oder einem Dokument des Käufers zu erheben, die vor, nach oder am Tag des Vertragsabschlusses eingegangen sind, einschließlich Bestimmungen, die in der Bestellung des Käufers enthalten sind, durch Verweis darin aufgenommen wurden oder dieser beigefügt sind, stellt keine Annahme dieser Bestimmungen oder einen Verzicht auf eine der Bedingungen dar. Alle Transaktionen, einschließlich des elektronischen Handels, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen ausschließlich den Bedingungen, ungeachtet etwaiger widersprüchlicher oder zusätzlicher Bedingungen auf der Website, dem Portal oder der Anwendung des Käufers oder einer angeblichen Annahme solcher widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen durch den Verkäufer. Jede Handlung des Verkäufers (einschließlich der Aufnahme der Produktion oder des Versands) unterliegt den Bedingungen und stellt keine Annahme von Bedingungen dar, die von den Bedingungen abweichen oder diese ergänzen. Jede Handlung des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausstellung einer Leistungsbeschreibung, die Ausstellung eines Nominierungsschreibens, die Bereitstellung von Spezifikationen, die Ausstellung oder Erteilung eines Auftrags zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die Annahme der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder die anderweitige Angabe der Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer, stellt die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer dar. Keine der Bedingungen darf ergänzt, geändert, ersetzt oder anderweitig modifiziert werden, es sei denn, dies wurde vom Verkäufer in einer von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung genehmigt.

2. Gesamte Vereinbarung:

Diese Bedingungen gelten für alle Käufe von Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer vom Verkäufer. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Angebote, Vorschläge und Mitteilungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen.

3. Zahlung:

Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Zahlungen in US-Dollar zu leisten und innerhalb von 30 Tagen nach Versanddatum fällig. Der Verkäufer kann dem Käufer zum Zeitpunkt des Versands eine Rechnung ausstellen.

4. Preise: 

Die Preise für die Waren entsprechen den Listenpreisen des Verkäufers, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Alle Angebote des Verkäufers sind 30 Tage lang gültig, sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders angegeben. Die in einem Angebot oder einem Vorschlag angegebenen Preise können aufgrund von Marktbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen von Zöllen, Abgaben oder Handelsvorschriften, nach Benachrichtigung des Käufers erhöht werden. Fehler oder Auslassungen, die auf der Vorderseite eines Angebots erscheinen, können vom Verkäufer korrigiert werden.

5. Zinsen und Anwaltskosten:

Wenn ein Rechnungsbetrag nach Fälligkeit unbezahlt bleibt, fallen auf diesen unbezahlten Restbetrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (monatlich verzinst) oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz an, je nachdem, welcher niedriger ist, bis zur vollständigen Bezahlung. Der Käufer trägt alle Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Gerichtskosten und/oder Inkassogebühren, die dem Verkäufer bei der Durchsetzung dieser Bedingungen gegenüber dem Käufer entstehen.

6. Steuern:

Die Preise enthalten keine staatlichen, lokalen, bundesstaatlichen, Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern, Zölle, Abgaben oder Umlagen, und der Käufer hat alle derartigen Beträge im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen zu zahlen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die dem Käufer angebotenen oder in Rechnung gestellten Preise aufgrund von Änderungen der Zoll- und Abgabengesetze, Vorschriften oder Sätze zwischen Ländern zu ändern. Preisanpassungen können ohne oder mit nur kurzer Vorankündigung erfolgen, je nach den Mitteilungen des ausstellenden Landes oder der zuständigen Behörde. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die sich aus Änderungen der Zoll- und Abgabensätze ergeben, die sich auf die vom Verkäufer gelieferten Komponenten auswirken. Diese Klausel gilt für alle Käufe, Verkäufe und Transaktionen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, unabhängig vom Standort oder der Gerichtsbarkeit.

7. Lieferung; Eigentumsrecht und Verlustrisiko.

Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk (Incoterms 2020) des Verkäufers. Das Eigentumsrecht und das Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Waren an einen Spediteur auf den Käufer über.

8. Versanddatum:

Das auf einer Auftragsbestätigung angegebene oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbarte Versanddatum ist die bestmögliche Schätzung des Verkäufers hinsichtlich des voraussichtlichen Versanddatums und gilt nicht als festes oder garantiertes Versanddatum. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung beim Versand der Waren entstehen.

9. Prüfung; Entwürfe:

Die angegebenen Preise beinhalten keine Qualifikationsprüfungen, Testdaten oder die Gewährung von Rechten an den Käufer für Entwürfe, Zeichnungen oder Erfindungen. Die Inspektion und/oder Prüfung der Waren durch den Käufer erfolgt auf dessen eigene Kosten, unter Einsatz von qualifiziertem Prüf- und Inspektionspersonal und in Übereinstimmung mit den vereinbarten Praktiken und in jedem Fall in einer wirtschaftlich angemessenen Weise. Wenn die Prüfung oder Inspektion in den Räumlichkeiten des Verkäufers durchgeführt wird, darf der Käufer den normalen Geschäftsbetrieb des Verkäufers nicht stören. Der Verkäufer wird die Prüfung oder Inspektion nur dann unterstützen oder daran teilnehmen, wenn er dem schriftlich zugestimmt hat, einschließlich einer Vereinbarung über die Vergütung für nicht übliche Verfahren.

10. Servicegebühren und Werkzeuge:

Einmalige Engineering-Gebühren oder sonstige vom Käufer gezahlte Servicegebühren gewähren dem Käufer keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile an Werkzeugen, Formen, Vorrichtungen, Halterungen und ähnlichen Gegenständen oder an Designs, Konstruktionen, Geschäftsgeheimnissen, Patenten, geistigem Eigentum (wie unten definiert) oder sonstigen Eigentumsrechten, und diese Gegenstände bleiben jederzeit das alleinige Eigentum des Verkäufers.

11. Änderungen:

Der Käufer kann schriftlich Änderungen an den Spezifikationen, der Passform, der Form, der Funktion, dem Aussehen oder der Leistung der Waren und Dienstleistungen verlangen. Der Verkäufer kann die Anfrage ablehnen, wenn sie nicht durchführbar ist oder die Leistung oder die Kosten des Verkäufers erheblich beeinträchtigen würde. In diesem Fall muss der Verkäufer den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist über die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kosten, den Zeitplan oder andere Leistungsbedingungen informieren. Danach verhandeln Käufer und Verkäufer in gutem Glauben über die Kosten für die Umsetzung der Änderung und eine Anpassung des Preises, des Zeitplans oder anderer Leistungsbedingungen. Wenn sich die Parteien nicht auf eine angemessene Anpassung einigen können, kann der Verkäufer entweder: (a) die Änderung vornehmen und den Preis, den Zeitplan oder andere relevante Bedingungen angemessen anpassen, um den Auswirkungen der Änderung Rechnung zu tragen; oder (b) die Änderung ablehnen und eine angemessene Entschädigung für die Kosten erhalten, die in Erwartung einer Einigung entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entschädigung für Konstruktions- oder Werkzeugkosten.

12. Zuteilung:

Falls es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, die gesamte Nachfrage nach den in einer Bestellung angegebenen Waren zu decken, kann der Verkäufer seine verfügbaren Lieferungen auf einzelne oder alle Käufer sowie auf Abteilungen und Bereiche des Verkäufers auf einer Weise aufteilen, die er für fair und angemessen hält, ohne für daraus resultierende Leistungsstörungen haftbar zu sein.

13. Einschränkungen bei Veröffentlichungen und Prognosen:

Der Käufer erkennt an, dass sich der Verkäufer auf die Freigaben und Prognosen des Käufers stützt, um die Waren auf effiziente und effektive Weise bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschaffung von Materialien, die Organisation von Arbeitskräften sowie die Planung und Konfiguration des Werks des Verkäufers. Freigaben und Prognosen müssen in jedem Fall angemessen sein und mit der Vorlaufzeit des Verkäufers übereinstimmen. Wenn der Käufer dies nicht tut: (a) haftet der Verkäufer nicht, wenn er trotz aller Bemühungen nicht in der Lage ist, die Freigaben zu erfüllen; und (b) wird der Verkäufer für die zusätzlichen Kosten der Erfüllung der Freigaben angemessen entschädigt, wie z. B. ohne Einschränkung für ungenutzte Arbeitskräfte im Falle einer Abweichung nach unten oder für Überstunden oder beschleunigten Versand von Materialien im Falle einer Abweichung nach oben.

14. Eigentumsrechte an geistigem Eigentum:

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle Erfindungen, technologischen Innovationen, Entdeckungen, Designs, Formeln, Know-how, Geschäftsmethoden, Computersoftware, Ideen, Kreationen, Schriften, Vorträge, Illustrationen, Fotografien, wissenschaftliche und mathematische Modelle, Verbesserungen dieser Elemente sowie alle aufgezeichneten Materialien, die diese Elemente definieren, beschreiben oder veranschaulichen, sei es in gedruckter oder elektronischer Form, und alle eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechte an diesen Elementen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte. „Hintergrund-Geistiges Eigentum“ bezeichnet sämtliches Geistiges Eigentum, das (a) vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung oder vor dem Datum, an dem Käufer und Verkäufer eine technische Zusammenarbeit in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Waren oder Dienstleistungen aufgenommen haben, je nachdem, welches Datum früher liegt, bereits bestand, oder (b) nach diesem Datum und außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung erworben oder entwickelt wurde. „Vordergrund-Geistiges Eigentum“ bezeichnet sämtliches Geistiges Eigentum mit Ausnahme des Hintergrund-Geistigen Eigentums. Jede Partei behält das Eigentum an ihrem Hintergrund-Geistigen Eigentum. Jede Partei ist Eigentümerin sämtlichen Vordergrund-Geistigen Eigentums, das von dieser Partei ohne Mitwirkung der anderen Partei geschaffen wurde. Jegliches Vordergrund-Geistige Eigentum, das unter Mitwirkung der anderen Partei entstanden ist („gemeinsames Vordergrund-Geistiges Eigentum“), ist Eigentum des Verkäufers. Der Käufer überträgt, überlässt und abtritt hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Anteile des Käufers an diesem gemeinsamen Vordergrund-Geistigen Eigentum an den Verkäufer. Der Käufer wird bei der Ausfertigung von Dokumenten oder der Ergreifung anderer Maßnahmen, die zur Vollendung der Rechte des Verkäufers an diesem gemeinsamen Vordergrund-Geistigen Eigentum erforderlich oder zweckmäßig sind, kooperieren (und seine Mitarbeiter zur Kooperation veranlassen). Der Verkäufer gewährt keine Rechte oder Lizenzen an seinem Hintergrund- oder Vordergrund-Geistigen Eigentum, mit der Ausnahme, dass der Verkäufer dem Käufer das Recht gewährt, vom Verkäufer gekaufte Waren zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen, sowie das Recht für den Käufer und seine Kunden, diese Waren zu nutzen. Zur Vermeidung von Zweifeln umfasst die vorstehende Lizenz keine Rechte zur Herstellung oder Herstellung von Waren oder Dienstleistungen, zur Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen aus anderen Quellen als vom Verkäufer oder zur anderweitigen Nutzung des Hintergrund- oder Vordergrund-Geistigen Eigentums des Verkäufers für andere Zwecke.

15. Vertraulichkeit:

Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum, Geschäftsinformationen, Spezifikationen, Muster, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte und Preisnachlässe, die vom Verkäufer oder in dessen Namen gegenüber dem Käufer offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit diesen Bedingungen als „vertraulich” gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind („vertrauliche Informationen”), sind streng vertraulich, werden ausschließlich zur Erfüllung dieser Bedingungen bereitgestellt und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers weder an Personen, Unternehmensbereiche oder Unternehmen weitergegeben noch kopiert werden. Auf Verlangen des Verkäufers wird der Käufer alle vertraulichen Informationen und alle Kopien davon unverzüglich zurückgeben. Der Verkäufer hat bei Verstößen gegen diese Bestimmung Anspruch auf Unterlassungsansprüche, ohne eine Kaution hinterlegen oder die Unzulänglichkeit eines Rechtsbehelfs nachweisen zu müssen. Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden des Käufers zum Zeitpunkt der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer oder danach öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Verkäufer ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, was durch schriftliche Aufzeichnungen des Käufers belegt ist; oder (c) vom Käufer rechtmäßig von einem Dritten ohne ähnliche Einschränkungen seitens dieses Dritten erworben wurden und deren Offenlegung durch diesen Dritten keine Verletzung einer Verpflichtung dieses Dritten gegenüber dem Verkäufer darstellt, was jeweils durch schriftliche Aufzeichnungen des Käufers belegt ist.

16. Annahme:

Alle Waren gelten als angenommen, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Lieferung eine Ablehnung mitteilt. Der Käufer kann die Waren nur aufgrund wesentlicher Abweichungen von den Garantien in Abschnitt 17 ablehnen.

17. Ausschließliche ausdrückliche Gewährleistung; Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen:

Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferdatum, dass die Waren: (a) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und (b) bei Versand an den Käufer frei von Pfandrechten und Belastungen sind. Der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Feststellung der Nichtübereinstimmung einer Ware mit der oben genannten Garantie schriftlich benachrichtigen, in dieser Mitteilung die mit dieser Nichtübereinstimmung verbundenen Symptome in wirtschaftlich angemessener Detailgenauigkeit beschreiben und dem Verkäufer unverzüglich die Möglichkeit geben, die Ware, sofern möglich, in ihrem installierten Zustand zu überprüfen. Die Mitteilung muss innerhalb eines Jahres nach dem Lieferdatum, spätestens jedoch zehn (10) Tage nach Feststellung des Mangels beim Verkäufer eingehen. Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders angegeben, muss der Käufer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Einreichung dieser Mitteilung die angeblich mangelhafte Ware in ihrer Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung verpacken und an den Verkäufer versenden. Innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der angeblich mangelhaften Ware und der Überprüfung durch den Verkäufer, dass die Ware die oben genannte Garantie nicht erfüllt, muss der Verkäufer diesen Mangel nach eigenem Ermessen entweder (i) durch Modifizierung oder Reparatur der Ware oder (ii) durch Ersatz der Ware beheben. Die Kosten für solche Änderungen, Reparaturen oder den Austausch sowie für die Rücksendung der Waren mit Mindestversicherung an den Käufer trägt der Verkäufer. Der Käufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung während des Transports und kann die Waren versichern. Der Käufer erstattet dem Verkäufer die Transportkosten für zurückgesandte Waren, die vom Verkäufer als nicht defekt befunden wurden. Die Änderung oder Reparatur der Waren kann nach Wahl des Verkäufers entweder in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder in den Räumlichkeiten des Käufers erfolgen. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Waren gemäß der oben genannten Garantie zu ändern, zu reparieren oder zu ersetzen, so erstattet er dem Käufer nach seiner Wahl entweder den Kaufpreis der Waren abzüglich einer linear berechneten Abschreibung oder schreibt diesen seinem Konto gut. DIE OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN DER GELTENDEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEBEDINGUNGEN, DIE GÜLTIG UND WIRKSAM SIND, UND DIESE BEDINGUNGEN ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN SIND.

18. Gewährleistungsausschlüsse; Beschränkung der ausdrücklichen Gewährleistung.

(a) Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Bedürfnisse und Anforderungen durch die in seiner Bestellung bestellten Waren erfüllt werden. Der Verkäufer ist unter keinen Umständen verantwortlich oder haftbar für Aussagen oder Darstellungen, auf die sich der Käufer stützt und die nicht im Angebot des Verkäufers enthalten sind. Alle vom Verkäufer herausgegebenen oder veröffentlichten Muster, Modelle, Zeichnungen, Tatsachenbestätigungen, Beschreibungen oder Werbeanzeigen sowie alle Beschreibungen der Waren in den Marketingmaterialien oder auf den Websites des Verkäufers dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keinerlei Gewährleistung.

(b) Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für: (i) die Angemessenheit der vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen; (ii) das Design; (iii) dass der Verkäufer oder die Waren von einer Einrichtung oder Organisation zertifiziert oder zugelassen sind oder den Branchenstandards, Richtlinien oder Verfahren entsprechen; oder (iv) dass die Waren den Anforderungen von Sicherheits- oder Umweltvorschriften oder -bestimmungen von Bundes-, Landes-, Kommunal- oder anderen Behörden entsprechen. Der Käufer bestätigt, dass er sich bei der Auswahl oder Bereitstellung der Waren für einen bestimmten Zweck nicht auf die Fähigkeiten oder das Urteilsvermögen des Verkäufers verlassen hat, die über die ausdrücklichen Garantien in der Vereinbarung hinausgehen, und dass alle vom Verkäufer bereitgestellten Entwürfe auf den vom Käufer bereitgestellten Informationen basieren. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für Prototypen oder für Waren, die vom Käufer in anderen Programmen oder Anwendungen als dem in dem Angebot des Verkäufers für die Waren angegebenen spezifischen Programm verwendet werden.

(c) Der Verkäufer haftet nicht für Gewährleistungsverletzungen, die darauf zurückzuführen sind, dass ein beauftragter Lieferant keine konformen Lieferungen bereitgestellt hat. Der Verkäufer haftet nicht für Gewährleistungsverletzungen, die auf die Montage der Waren durch Dritte zurückzuführen sind. Die Gewährleistungen des Verkäufers gelten nur, wenn die Waren: (i) gemäß den vom Verkäufer von Zeit zu Zeit bereitgestellten Anweisungen, sofern vorhanden, und ansonsten gemäß den höchsten Branchenstandards installiert, gewartet und verwendet wurden; (ii) nur einer normalen Verwendung für den Zweck, für den die Waren entwickelt wurden, unterzogen wurden; (iii) nicht missbräuchlich verwendet, fahrlässig behandelt oder einem Unfall ausgesetzt wurden; (iv) nicht unsachgemäß gelagert wurden; (v) nicht von anderen Personen als dem Verkäufer in einer Weise verändert oder repariert wurde, die nach Einschätzung des Verkäufers den Zustand oder die Funktion der Waren beeinträchtigt; (vi) gemäß den Spezifikationen verwendet wurde; (vii) keinen Bedingungen ausgesetzt wurde, die nicht in den Spezifikationen angegeben sind; und (viii) vollständig bezahlt wurde. Die Gewährleistungen des Verkäufers sind nicht übertragbar und gelten nicht zugunsten Dritter.

19. Patentverletzung:

Der Verkäufer hat den Käufer in Bezug auf alle ausschließlich vom Verkäufer entwickelten Waren oder Dienstleistungen von allen Schäden und Kosten freizustellen, die sich aus Ansprüchen ergeben, dass diese Waren oder Dienstleistungen eine direkte Verletzung eines US-Patents darstellen, vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt eines solchen Anspruchs schriftlich darüber informiert und dem Verkäufer das Recht eingeräumt wird, die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch zu kontrollieren, vorausgesetzt jedoch, der Verkäufer jedoch gemäß diesem Abschnitt nicht verpflichtet ist, soweit diese Ansprüche auf einer Änderung oder Modifizierung dieser Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer oder andere Personen, auf der Einhaltung von Merkmalen, Designs oder Spezifikationen durch den Verkäufer, die vom Käufer bereitgestellt wurden, auf der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Waren oder Dienstleistungen mit anderen Waren oder Dienstleistungen, die nicht vom Verkäufer bereitgestellt wurden, oder auf der Nutzung der Waren oder Dienstleistungen in einer vom Verkäufer nicht vorgesehenen Weise beruhen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer in vollem Umfang zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Kosten, Aufwendungen, Schäden, Urteilen oder Verlusten jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus Ansprüchen, Klagen oder Forderungen ergeben, dass vom Verkäufer gemäß den Merkmalen, Designs, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers gelieferte Waren oder Dienstleistungen geistiges Eigentum Dritter, einschließlich Patente, verletzen.

20. Ausschließliche Rechtsmittel, Haftungsbeschränkung, Freistellung.

UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM DOKUMENT ODER IN ANDEREN SCHRIFTLICHEN UNTERLAGEN IST DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ANSPRÜCHEN AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ODER DER HERSTELLUNG, VERKAUF, LIEFERUNG ODER NUTZUNG DER WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS BESCHRÄNKT SICH AUF DIE DEM KÄUFER TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN DIREKTEN SCHÄDEN, DIE FOLGENDEN BETRAG NICHT ÜBERSTEIGEN: (A) 500.000 US-Dollar oder (B) dem Kaufpreis der betroffenen Waren während des Zeitraums von sechs (6) Monaten vor dem Ereignis, das zu dieser Haftung geführt hat. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM VERTRAG ODER IN ANDEREN SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNGEN HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFRECHTLICHE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF NUTZUNGSAUSFALL, ENTGANGENER GEWINN, AUSFALLKOSTEN ODER ANSPRÜCHE DRITTER), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH ANSPRÜCHEN AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DER AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KÄUFERS SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. Mit der Annahme der Lieferung der bestellten Waren erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Haftungen freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus den mit den Einrichtungen oder Aktivitäten des Käufers verbundenen Gefahren entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. Der Käufer übernimmt das Risiko und verpflichtet sich, den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen und schadlos zu halten in Bezug auf (i) die Beurteilung der Eignung der Waren und aller Systemkonstruktionen oder Zeichnungen für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck und (ii) die Feststellung der Übereinstimmung der Verwendung der Waren durch den Käufer mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Normen und Standards. Der Käufer behält und übernimmt die volle Verantwortung für alle Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche im Zusammenhang mit oder aufgrund von Produkten des Käufers, die vom Verkäufer hergestellte oder gelieferte Waren oder Komponenten enthalten oder umfassen. Der Käufer ist allein verantwortlich für alle Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die vom Käufer hergestellten oder autorisierten Produkte. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Verlusten, Kosten oder Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten) frei, die auf die Produkte des Käufers oder dessen Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese zurückzuführen sind. Keine der Parteien hat eine Entschädigungsverpflichtung, sei es durch ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrag oder durch Gesetz, außer wie in den Abschnitten 19 und 20 angegeben.

21. Aufrechnung:

Alle im Rahmen einer Bestellung aufgrund dieses Angebots fälligen Beträge sind gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlen, und es ist dem Käufer untersagt, den gemäß dieser Bestellung an den Verkäufer zu zahlenden Betrag mit Beträgen zu verrechnen, die dem Käufer aufgrund einer anderen Transaktion mit dem Verkäufer, seinen Abteilungen, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen zustehen oder zustehen könnten, unabhängig davon, ob diese Beträge liquidiert sind oder nicht.

22. Exportumsatz:

Der Käufer versichert, dass er kein Unternehmen ist, das Sanktionen gemäß US-amerikanischen und/oder anderen geltenden Exportgesetzen und -vorschriften unterliegt, und dass er auch nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person steht, die Sanktionen gemäß US-amerikanischen und/oder anderen geltenden Exportgesetzen und -vorschriften unterliegt, oder in deren Namen handelt. Der Käufer erkennt an, dass Waren, Software oder technische Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, den Exportgesetzen und -vorschriften der USA und/oder anderer Länder unterliegen können. Der Käufer verpflichtet sich, diese Waren, Software oder technischen Informationen nicht entgegen den Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und/oder anderer Länder umzuleiten, zu verwenden, zu exportieren oder zu reexportieren, einschließlich für verbotene Endverwendungszwecke und/oder Proliferationsaktivitäten. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass er solche Waren, Software oder technischen Informationen ohne vorherige Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten nicht an Unternehmen oder Personen in Ländern exportieren, reexportieren oder weitergeben wird, die umfassenden Embargos unterliegenden Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten unterliegen. Der Käufer erkennt außerdem ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass er solche Waren, Software oder technischen Informationen nicht an Unternehmen und Personen exportieren, reexportieren oder weitergeben wird, die nach US-amerikanischem Recht nicht zum Erhalt solcher Waren, Software oder technischen Informationen berechtigt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen oder Unternehmen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder auf der Denied Persons List, Entity List oder Unverified List des US-Handelsministeriums aufgeführt sind, ohne zuvor die Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten einzuholen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Verkäufers schriftliche Zusicherungen und andere exportbezogene Dokumente zu unterzeichnen, um den Verkäufer bei der Überprüfung der Einhaltung der Exportgesetze und -vorschriften zu unterstützen.

23. Anwendbares Recht; Gerichtsbarkeit.

(a) Diese Vereinbarung und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung sowie alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des Staates New York und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Verkäufer und Käufer erklären sich damit einverstanden, die ausschließliche Zuständigkeit der Bundes- und Staatsgerichte des Staates New York anzuerkennen und sich daran zu halten.

(b) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt in keiner Weise für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen oder für Transaktionen, Leistungen oder Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags.

24. Allgemeine Bedingungen:

(a) Alle Zahlungsbedingungen unterliegen der Genehmigung der angemessenen Bonitätsanforderungen des Verkäufers. Der Käufer versichert dem Verkäufer, dass er zahlungsfähig ist. Sollte sich die finanzielle Lage des Käufers vor vollständiger Bezahlung an den Verkäufer verschlechtern, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen die finanzielle Lage des Käufers als für den Verkäufer unbefriedigend erachtet, kann der Verkäufer eine oder alle der folgenden Optionen ausüben: sofortige Zahlung verlangen; Vorauszahlung verlangen; alle weiteren Lieferungen aussetzen; nicht bezahlte Waren zurückfordern; diese Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer kündigen, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm hierin oder nach dem Gesetz zustehen.

(b) Der Käufer gewährt dem Verkäufer ein Sicherungsrecht an den in einer Bestellung genannten Waren und deren Ersatz, um die Zahlung aller von Zeit zu Zeit ausstehenden Beträge zu sichern. Der Verkäufer kann auf Kosten des Käufers Finanzierungserklärungen oder andere Unterlagen einreichen, um das Sicherungsrecht des Verkäufers zu vervollständigen oder nachzuweisen.

(c) Alle vom Käufer aufgegebenen und vom Verkäufer angenommenen Bestellungen und Liefertermine gelten als verbindlich und können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht storniert, verschoben oder in irgendeiner Weise geändert werden. Der Käufer übernimmt alle Risiken und verpflichtet sich, den vollen Kaufpreis für jede vom Käufer aufgegebene Bestellung zu zahlen.

(d) Der Verkäufer kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise kündigen, indem er dies dem Käufer 60 Tage im Voraus schriftlich mitteilt.

(e) Bei Nichterfüllung einer der hierin enthaltenen Verpflichtungen durch den Käufer haftet der Käufer für alle Schäden des Verkäufers, einschließlich dessen tatsächlicher oder erwarteter Gewinnausfälle, angemessener Anwaltskosten und Inkassokosten, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Verkäufer nach dem Gesetz zustehen.

(f) Das Versäumnis des Verkäufers, auf der strikten Erfüllung einer der Bedingungen zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zustehen, und gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung späterer Verstöße oder Verstöße gegen eine der Bedingungen.

(g) Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf Umständen oder Ereignissen beruht, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle oder der seines Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben oder andere höhere Gewalt; Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsniederlegungen; Kriege, Unruhen oder zivile Unruhen; staatliche Prioritäten, Zuteilungen, Vorschriften oder Beschränkungen; Eingriffe oder Beschränkungen durch öffentliche Behörden (unabhängig davon, ob rechtmäßig oder nicht); Explosionen oder Unfälle; Epidemien oder Quarantänebeschränkungen; Ausfälle seiner Lieferanten oder Subunternehmer; Rohstoff- oder Arbeitskräftemangel; oder andere Ursachen (unabhängig davon, ob sie mit den hier genannten Ursachen identisch sind oder nicht). Im Falle einer solchen Verzögerung wird dem Verkäufer eine angemessene Fristverlängerung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gewährt.

(h) Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung und Interpretation dieser Vereinbarung herangezogen werden.

(i) Der Begriff „einschließlich“ ist als „einschließlich, ohne Einschränkung“ zu verstehen und dient als Erweiterungsbegriff und nicht als Einschränkungsbegriff.

(j) Weder diese Vereinbarung noch Rechte aus dieser Vereinbarung dürfen vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Der Verkäufer kann seine Rechte, Pflichten und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften abtreten.

(k) Diese Bedingungen sind so zu trennen, dass die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit eines Teils oder einer Bestimmung dieser Bedingungen in keiner Weise die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit eines anderen Teils oder einer anderen Bestimmung beeinträchtigt. Der Rest dieser Bedingungen ist so auszulegen und durchzusetzen, als ob er diesen ungültigen oder nicht durchsetzbaren Teil oder diese ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht enthielte.

(l) Die Bestimmungen der Abschnitte 3-10, 14, 15 und 20-23 bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund bestehen.